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Problematik mit E-Scootern/Elektrotretroller

Verkehrswachten erreichen viele Anfragen zu E-Scootern und Elektrokleinstfahrzeugen. Nachfolgend finden Sie ein paar Notizen, wie Sie die wichtigsten Themen in Bezug auf Verkehrssicherheit ansprechen und viele Fragen beantworten können.

Als Hintergrund ist es wichtig, zu wissen, dass Scooter Kraftfahrzeuge sind, die nur mit Lenkstange bis max. 20 km/h auf Radverkehrsanlagen bzw. Straßen erlaubt sind. Sie brauchen ein Versicherungskennzeichen und erfordern ein Mindestalter von 14 Jahren.

Das sichere Führen von diesen E-Tretrollern erfordert Erfahrung, also auch Übung, denn durch den Aufbau (hoher Schwerpunkt, kurzer Radstand, relativ kleine Räder) ergeben sich höhere Anforderungen. Zum Beispiel:

  • Gefahrenbremsung oder Ausweichmanöver sind anspruchsvoller
  • Bodenunebenheiten beeinflussen die Fahreigenschaften stärker
  • Handzeichen geben (Fahrtrichtungsanzeige) ist nur mitunter möglich, wenn der Gashebel losgelassen wird. Zusätzlich erschwert die schmale Haltestange einen sicheren Stand bei der Fahrt mit einer Hand.

 

Bei der Nutzung zeigen sich weitere Punkte für die eine Gefährdung

  • Regelunkenntnis: Nutzer wissen nicht, welche Fahrzeuge und Verkehrsflächen erlaubt sind (verboten sind z.B. ältere Rollermodelle, Fahrzeuge ohne Lenkstangen wie E-Skateboards oder selbstbalancierende Hoverboards, Fahren auf Gehwegen)
  • Regelmissachtung: Nutzer ignorieren die Regelungen zu EKF, zum Beispiel auch die Promillegrenzen oder die untersagte Mitnahme einer weiteren Person
  • Spaßfaktor steht nicht selten im Vordergrund, dabei handelt es sich um Kraftfahrzeuge und der Mobilitätsaspekt sollte fokussiert werden
  • und allgemeine Risiken wie mangelnde Rücksicht, fehlende Vorsicht, Unaufmerksamkeit, Selbstüberschätzung etc.

 

Maßnahmen sind z.B.:

  • Aufklärung: Nutzer müssen über Recht und Regeln informiert werden und sich selbst auch gut informieren, bevor sie das erste Mal einen Roller benutzen
  • Training: Es braucht viel Übung im Schonraum, um die Fahraufgaben gut zu meistern – sofort im Straßenverkehr unterwegs sein, kann viele überfordern und steigert das Unfallrisiko
  • Verkehrsüberwachung: Die Polizei muss die Einhaltung der Regeln gewährleisten (besonders die regelwidrige Nutzung von Gehwegen zum Schutz von schwächeren und ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen usw.)
  • Infrastruktur: Radverkehrsanlagen sind schon überlastet und/oder in schlechtem Zustand, sie müssen dringen ertüchtigt und ausgebaut werden
  • Begleitung: Das Unfallgeschehen muss aufmerksam beobachtet und ausgewertet werden (durch Bundesanstalt für Straßenwesen – BASt), um auch zukünftig reagieren zu können, der Unfallkatalog muss also ergänzt werden

 

Verkehrswachten können perspektivisch bei Aufklärung und Training der Zielgruppe unterstützen und sonst Forderungen gemäß unseres Beschlusses (JHV Bremen, Mai 2019) an Entscheidungsträger formulieren. Hierzu wird es in Kürze weitere Infos geben.

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